Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH

Im Moment gelten keine besonderen Regelungen in Bezug auf die Coronapandemie. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH für Besucher der Einrichtungen (Bäder und Sauna)

Stand: Mai 2024

 

§ 1       Geltungsbereich dieser AGB
  1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (nachfolgend „das SaLü“) und seinen Gästen der Einrichtungen Salztherme, Saunawelt, Sportbad und Freibad Hagen („Gast“) gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

 

§ 2       Rechtsgrundlage eines Eintritts in die Einrichtungen
  1. Die Nutzung einer Einrichtung des SaLü erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags zwischen SaLü und Gast, der die Gewährung einer Zutrittsberechtigung gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zum Gegenstand hat („Besucher-Vertrag“). Der Vertrag wird näher ausgestaltet durch diese AGB und den Tarif, den der Gast bei Abschluss des Vertrags mit dem SaLü vereinbart. Die Tarife sind näher ausgestaltet in der Preisliste, die an der Kasse aushängt.

  2. Der Gast erhält zum Nachweis seiner Eintrittsberechtigung einen Kassenbon. Der Kassenbon ist vom Gast bis zum Verlassen der Einrichtung aufzubewahren, da bei Verlust des an den Gast ausgehändigten Chip-Armbands dessen Nummer ermittelt werden kann (siehe auch § 5).

  3. Die Nutzungszeit ist abhängig vom vereinbarten Tarif. Die Nutzungszeit beinhaltet generell das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung. Der Gast ist verpflichtet, die Schwimmbereiche und die Saunawelt spätestens 15 Minuten vor Ablauf der Öffnungszeit der Einrichtung zu verlassen. Mit Ablauf der Öffnungszeit hat er die Einrichtung und das Gebäude zu verlassen.

  4. Bei Überschreitung der Nutzungszeit ist der Gast zur Nachzahlung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste laut Aushang an der Kasse verpflichtet.

  5. Hat der Gast die Einrichtung betreten und verlässt er sie vor Ablauf der Nutzungszeit, besteht kein Anspruch auf Wiederzutritt oder anteilige Erstattung des Eintrittsgeldes.

 

§ 3       Diskriminierungsfreiheit des Angebots
  1. Der Eintritt wird im Rahmen der jeweiligen maximalen Besucherkapazität ohne Anschauung von Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gewährt.

  2. Schwimm- und Badebecken dürfen nur bekleidet mit Badehose oder -anzug (Männer) bzw. Badeanzug oder Bikini (Frauen) genutzt werden. Schwitzbereiche in Saunen dürfen nur textilfrei genutzt werden.

  3. Bei den Angeboten „Frauenschwimmen“ und „Damensauna“ kann nicht generell gewährleistet werden, dass ausschließlich weibliches Personal tätig ist.

 

§ 4       Beschränkungen des Eintrittsrechts
  1. Soweit das Badpersonal bei objektiver Betrachtung eine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung befürchten darf, wird der Eintritt Personen versagt, die

    1. an ansteckenden Krankheiten leiden, bei denen die Gefahr der Infektion von anderen Menschen besteht;

    2. offene, nicht nur geringfügige Hautwunden haben;

    3. unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen.;

    4. keine geeignete Badekleidung mit sich führen.

  2. Babys im Alter unter 4 Monaten erhalten keinen Eintritt in die Saunawelt.

  3. Der Eintritt und Aufenthalt ist nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson gestattet

    1. in Schwimmbadbereichen Kindern bis zu ihrem 8. Geburtstag, in der Saunawelt bis zu ihrem 17. Geburtstag,

    2. Personen mit Neigungen zu Krampf-, Ohnmacht- oder Epilepsieanfällen,

    3. Herz- und Kreislaufkranken sowie

    4. Menschen mit geistiger Behinderung.

Die Begleitperson hat für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen; die allgemeine Aufsichtspflicht geht nicht auf das SaLü und dessen Personal über. Im Fall einer Behinderung mit dem Merkzeichen G, GI oder H im Schwerbehindertenausweis, gewähren wir den Begleitpersonen freien Eintritt. 

 

§ 5       Regelungen zum Chip-Armband
  1. Der Gast erhält bei Eintritt in die Salztherme oder die Saunawelt ein Chip-Armband. Dabei handelt es sich um ein Armband, an dem sich ein Funk-Chip befindet, der dazu dient:

    1. den oder die Zutrittsberechtigung(en) im vereinbarten Tarif zu speichern;

    2. die genauen Zeiten des Betretens und des Verlassens der Einrichtung zu erfassen;

    3. Garderobenschränke zu öffnen und zu verschließen;

    4. innerhalb der Einrichtungen Dienstleistungen, z.B. Massagen, Wellness-Behandlungen, Solarium-Nutzung, sowie gastronomische Waren zu bezahlen.

  2. Das Chip-Armband ist innerhalb der Einrichtungen des SaLü so wertvoll wie Bargeld, weshalb es zum Schutz vor Diebstahl und Missbrauch optimaler Weise immer am Körper getragen wird.

  3. Bei Verlust eines Chip-Armbands gilt generell:

    1. Der Gast ist verpflichtet, unverzüglich die Rezeption/ Kasse zu informieren, damit Vorsorgemaßnahmen gegen einen Missbrauch des verlorenen Chip-Armbands ergriffen werden können. Dazu sind anzugeben

      1. die Nummer des benutzten Garderobenschranks und Wertfachs

      2. die Nummer des Chip-Armbands, alternativ die Vorlegung des Kassenbons;

    2. Der Gast ist verpflichtet, dem SaLü die Auslagen für Ersatzbeschaffung des Chip-Armbands in Höhe von pauschal € 10,00 zu erstatten. Der Betrag ist zur sofortigen Zahlung fällig. Das SaLü erstattet die Pauschale, wenn das verlorene Chip-Armband später aufgefunden wird und der Gast seine Kontaktdaten in dem Formular „Schlüssel-Verlust“ mitgeteilt hat.

    3. Dem Gast ist stets der Nachweis gestattet, dass durch den Verlust eines Chip-Armbands ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe, als vom SaLü geltend gemacht, entstanden ist.

 

Ergänzende Regelungen für Chip-Armband ohne Vorauszahlung

  1. Zum Bezahlen wird bei Entgegennahme einer Dienstleistung oder Ware deren Wert auf dem Chip erfasst. Der Gast ist bei Verlassen der Einrichtung verpflichtet, den auf dem Chip erfassten Gesamtwert zu bezahlen.

  2. Bei Verlust des Chip-Armbandes gilt:

    1. Ist die Nummer des Chip-Armbands bekannt, ist der Gast verpflichtet, den vom Kassensystem bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung erfassten Gesamtwert aller mit dem Chip entgegengenommenen Dienstleistungen und Waren zu bezahlen. Diese Regelung gilt auch, wenn das elektronische Kassen-System vorübergehend oder dauerhaft ausfällt, nachdem der Gast die Einrichtung bereits betreten hat.

    2. Ist die Nummer des Chip-Armbands dem Gast nicht bekannt und kann er auch den Kassenbon nicht vorlegen, ist der Gast verpflichtet, dem SaLü Name, Anschrift und die in entgegengenommenen Dienstleistungen und Waren zu benennen, damit das SaLü dem Gast die in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung stellen kann.

 

Ergänzende Regelungen für Chip-Armband mit Vorauszahlung

(„Mehrfach-Chip-Armband“)

  1. Der Gast erhält ein Chip-Armband zur wiederholten Nutzung,

    1. wenn er ein bestimmtes Geldguthaben im Vorwege bezahlt und auf den Chip aufladen lässt; die möglichen Aufladebeträge werden an der Kasse ausgewiesen, oder

    2. wenn er eine bestimmte Zahl von Eintritten in das SaLü im Vorwege bezahlt und die Zutrittsberechtigungen auf den Chip aufgeladen werden.

  2. Zum Bezahlen wird

    1. im Fall des Abs. 6 Nr. 1 bei Entgegennahme einer Dienstleistung oder Ware deren Wert von dem auf dem Chip erfassten Geldguthaben abgezogen; die Möglichkeit zum Bezahlen besteht allerdings nicht, wenn das elektronische Kassen-System ausfällt.

    2. im Fall des Abs. 6 Nr. 2 bei Eintritt in das SaLü eine Eintrittsberechtigung vom Chip-Armbang abgebucht.

  3. Für Mehrfach-Chip-Armbänder und Geldwertkarten wird pro Chip-Armband eine Pfandgebühr in Höhe von 10,00 Euro vereinbart.

  4. Bei Verlust des Mehrfach-Chip-Armbandes ist der Gast verpflichtet, seine Identität nachzuweisen. Ihm wird dann das vom Kassensystem zum Zeitpunkt der Verlustmeldung erfasste Rest-Guthaben an Geld bzw. Eintrittsberechtigungen auf ein neues Chip-Armband übertragen.

 

§ 6       Hausrecht
  1. Das Personal oder Beauftragte der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

  2. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Fitnessräumen, Schwimm- und Badebecken und deren besonderen Einrichtungen wie z.B. Wasserrutschen, Massagedüsen, Strömungskanäle, Gegenstromschwimmanlagen, Sprunganlagen gelten ergänzend zu diesen AGB die dort aushängenden Bestimmungen.

  3. Bei Gruppen jeder Art, z.B. Schulklassen, Kindergarten- und Jugendgruppen ist die aufsichtführende Begleitperson verantwortlich für die Einhaltung der AGB sowie ergänzender Haus- und Badeordnungsregeln.

 

§ 7       Generelle Regeln der Nutzung
  1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind ausnahmslos verboten.

  2. Vor Betreten der Badebereiche muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. In der Einrichtung sind Rasieren, Epilieren, Nägel schneiden, Haare schneiden, Haare färben, Hautpeelings u.ä. nicht erlaubt.

  3. Barfußbereiche dürfen nicht betreten bzw. befahren werden mit

    1. Straßenschuhen

    2. mitgebrachten Kinderwagen

    3. mitgebrachten Rollstühlen.

  4. Jeder Gast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B. durch nasse oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Die Verwendung von rutschfesten Badeschuhen wird dringend empfohlen.

  5. Glasbehältnisse dürfen in die Einrichtungen nicht mitgebracht werden.

  6. Alkoholische Getränke dürfen in die Einrichtungen nicht mitgebracht werden.

  7. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen der Gastronomie sowie im Freibad Hagen auf den Wiesenflächen erlaubt. Es ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht gestattet, Speisen und Getränke in die übrigen Bereiche der Einrichtungen Salztherme Lüneburg mitzunehmen, insbesondere nicht in die Beckenbereiche.

  8. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

  9. Der Konsum von Cannabis und illegalen Rauschmitteln ist auf dem Betriebsgelände des Bades zu jeder Zeit untersagt (§2 CanG).

  10. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Das Personal darf reservierte Liegen abräumen, wenn diese über einen längeren Zeitraum ohne Belegung reserviert sind.

  11. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Geräte zu benutzen, die Geräusche von sich geben, (z.B. Musikinstrumente, Ton- und Bildwiedergabegeräte, Mobiltelefone), wenn es durch ihre Benutzung nach Ansicht des Aufsichtspersonals zu Belästigungen anderer Gäste kommt.

  12. In den Einrichtungen dürfen Personen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erkennbar fotografiert, gefilmt, interviewt oder anders auf Bild- oder Tonträger aufgenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen nur von Angestellten des Bereichs Marketing der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH oder in deren Anwesenheit gemacht werden oder von beauftragten Unternehmen und Einzelpersonen (z.B. Fotografen). Bei der Anfertigung von Foto- und Videomaterial für Werbezwecke wird darauf geachtet, dass die Personen, die ggfs. abgebildet sind und keine ausdrückliche Zustimmung erteilt haben, nicht erkennbar sind. Die Verwendung von Digitalkameras ist anderen Personen ausnahmslos verboten. Die Verwendung von Smartphones ist verboten, es sei denn der Gast klebt die Kameralinsen des Smartphones, mit einem vom SaLü unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aufkleber, ab. Dem SaLü ist der Ausspruch von weitergehenden Verboten vorbehalten.

  13. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben; sie werden dort den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.

  14. Die Einrichtungen sind vom Gast schonend zu behandeln.

 

§ 8       Regelungen zu Garderobenschränken und Wertfächern
  1. Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Gast nur während der Nutzungszeit zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Die Garderobenschränke sind zur Sicherung der abgelegten Sachen durch die Gäste zu verschließen. Die Schlüssel bzw. das Chip-Armband sind am Körper zu tragen. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.

  2. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel bzw. das Chip-Armband sorgfältig aufzubewahren.

 

§ 9       Beschränkungen der Nutzung des Saunabereichs
  1. Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Gäste. Für die Benutzung der Saunen sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die im Saunabereich aushängen.

  2. Babys und Kleinkinder im Alter vom 4. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr dürfen nur in die Saunaräume mit einer Temperatur von bis zu 75° C mitgenommen werden (zurzeit das Dampfbad, die Salzsauna sowie die Farblichtsauna in der „Kleinen Sauna“) und auch dies nur, wenn die Durchführung der Früherkennungsuntersuchung U 4 durch einen Arzt dem Saunapersonal nachgewiesen werden kann.

  3. Personen mit gesundheitlichen Problemen sind verpflichtet, vorher mit einem Arzt zu klären, ob für sie beim Saunieren besondere Risiken bestehen.

  4. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur textilfrei gestattet.

  5. Geräte, mit denen fotografiert oder gefilmt werden kann, dürfen in textilfreie Bereiche nicht mitgenommen werden.

  6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt. Außer Liegetuch oder Sitzunterlage darf in die Schwitzräume nichts mitgenommen werden.

  7. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken dürfen nur mit einem ausreichend großen Liegetuch benutzt werden, das der Körpergröße entspricht. Der Kontakt von Schweiß mit Holzteilen ist zu vermeiden.

  8. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik, Naturstein oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/ Sitztücher benutzt werden. Sitzflächen sind nach ihrer Nutzung mit den vorhandenen Wasserschläuchen abzuspritzen.

  9. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen ab- oder zugedeckt werden.

  10. In den Schwitzräumen sind Schweißschaben, Bürsten oder Kratzen nicht erlaubt. Bei entsprechender Beschilderung sind Gespräche in einzelnen Schwitzräumen gänzlich untersagt; störend laute Gespräche sind stets untersagt.

  11. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Es ist aus feuerpolizeilichen Gründen strengstens untersagt, eigene Aufguss-Essenzen mitzubringen oder zu verwenden. Kinder im Alter unter 3 Jahren dürfen nicht an Saunaaufgüssen mit ätherischen Ölen teilnehmen.

  12. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung.

  13. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.

  14. In Ruheräumen sollen sich die Gäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen  Ruheräumen sind Geräusche zu unterlassen.

  15. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

  16. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

 

§ 10     Regeln der Nutzung der Beckenbereiche
  1. Schwimm- und Badebecken des SaLü dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Gäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Schwimm- und Badebecken dürfen nur nach vorheriger gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

  3. Schwimm- und Badebecken dürfen nur in Badehose oder -anzug (Männer) bzw. Badeanzug oder Bikini (Frauen) genutzt werden. Babys sind Schwimmwindeln anzulegen.

  4. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten, Schwimmhilfen, Schwimmflossen und  Schwimmpaddles ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Schnorcheln ist generell nicht gestattet.

  5. Seitliches Einspringen sowie das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Gäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.

  6. Das Springen von der Sprunganlage ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet und geschieht auf eigene Gefahr. Den Absprungbereich darf jeweils nur eine Person betreten. Vor dem Absprung ist von der springenden Person sicher zu stellen, dass die Wasserfläche im Landebereich frei ist. Der Aufenthalt im Landebereich der Sprunganlage ist nach Freigabe der Sprunganlage nicht gestattet.

  7. Die Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.

  8. Brillen sind vor dem Rutschen abzulegen.

 

§ 11     Kündigung und Rücktritt vom Besucher-Vertrag
  1. Das SaLü darf den Besucher-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Es hat vorher eine Abmahnung auszusprechen, die entbehrlich ist, wenn dem SaLü ein weiteres Festhalten an dem Vertrag schlechthin unzumutbar ist. Als wichtige Gründe werden insbesondere strafbares oder ordnungswidriges Verhalten sowie schuldhafte Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung vereinbart. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet. Neben einer Kündigung kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

  2. Das SaLü hat das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Besucher-Vertrag fälschlicherweise mit einem Gast abgeschlossen wurde, mit dem er gemäß den §§ 3 und 4 dieser AGB nicht hätte abgeschlossen werden dürfen. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld zurückerstattet, es sei denn, der Zutritt wurde infolge der dem Gast zurechenbaren Vorspiegelung falscher Tatsachen über Umstände gewährt, die für die Entscheidung zur Zutrittsgewährung erheblich waren.

  3. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder von Teilen (z.B. einzelne Becken) aus sachlich begründetem Anlass bis hin zur Schließung einschränken. Soweit das SaLü kein Verschulden für die Einschränkung trifft, wird das Eintrittsgeld nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet. Soweit das SaLü ein Verschulden trifft, die Einschränkung die Nutzungsmöglichkeit für den Gast bei objektiver Betrachtung aber nur unerheblich einschränkt, wird das Eintrittsgeld ebenfalls nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet. In allen anderen Fällen erhält der Gast als Kompensation einen freien Eintritt in dem Tarif, mit dem er die Einrichtung betreten hat.

 

§ 12     Haftung und Haftungsausschlüsse
  1. In jeder Hinsicht unberührt bleibt die Haftung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH – gleich ob auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage –

    1. für vorsätzliches, arglistiges und grob fahrlässiges Verhalten,

    2. im Fall von Schäden aus der – auch leicht fahrlässigen – Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    3. im Fall einer Haftung aus Gefährdungshaftung,

    4. bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft sowie

    5. bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht;

Im Übrigen wird jede Haftung ausgeschlossen.

  1. Die vorstehend genannten Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Organe und Mitarbeiter der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH.

  2. Die Beweislast nach den gesetzlichen Vorschriften wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

 

§ 13     Eigentumsverlust bei Zurücklassen von Sachen
  1. Die nach einem Besuch zurückgelassenen Sachen gehen in das Eigentum des SaLü über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch das SaLü abgeholt werden und das SaLü in der Aufforderung auf diese Rechtsfolge hinweist.

  2. Begehrt ein Besucher die Rückgabe einer Sache, die nach Abs. 1 in das Eigentum des SaLü übergegangen und noch in dessen Besitz befindlich ist, wird das SaLü das Eigentum rückübertragen.

AGB/ Haus- und Badeordnung

Hier finden Sie einen Auszug in leichter Sprache.

Mehr erfahren

AGB für Bestellungen im Online-Shop

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen im Online-Shop der
Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH 
 

Stand: Februar 2017

 


§1      Anwendungsbereich


(1) Wir, das ist die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH (nachfolgend auch bezeichnet als „SaLü“ oder „Wir“) als Betreiberin der Salztherme Lüneburg, schließen mit Ihnen als Kundin bzw. Kunde (nachfolgend auch bezeichnet als „Kunde“ oder „Sie“) Verträge über unseren Online-Shop unter Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(2) Wenn Sie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen in einen Vertrag mit uns einbeziehen möchten, ist dies nur dann wirksam möglich, soweit wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigen.


§2      Zustandekommen des Vertrages


(1) Ihre Bestellung in unserem Online-Shop stellt ein rechtsverbindliches Angebot an das SaLü zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.  Unsere Präsentation von Produkten im Online-Shop stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten richtet sich ausschließlich an Personen, die  zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Angebots volljährig sind. 

(2) Sie geben Ihr Angebot durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Wenn wir Ihr Angebot annehmen, erhalten Sie von uns eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, die unsere Annahme Ihres Angebotes darstellt und  alle Einzelheiten beinhaltet (Bestellbestätigung). 

(3) Wir verkaufen die präsentierten Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen, gleich ob ein Kunde eine oder ob er mehrere Bestellungen tätigt. Im Fall von Wertgutscheinen bedeutet das eine Limitierung auf haushaltsübliche Gutscheinsummen.

(4) Der gewerbliche Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des SaLü gestattet.
 


§2a    Widerrufsrecht des Kunden


(1) Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH
Uelzener Straße 1-5
21335 Lüneburg
E-Mail an: hallo@salue.info 
Telefax-Nr. 04131 – 723 123

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das in § 2b abgedruckte und zudem der Lieferung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben von uns erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.



§2b    Muster Widerrufsformular

 

Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:

per Post an:
Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH
Uelzener Str. 1-5
21335 Lüneburg

oder per Telefax an Telefaxnummer +49-4131-723-123
oder per E-Mail an: info@salue.info

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des Wertgutscheins/ der Wertgutscheine (*), die ich/ wir (*) am ____________________ bestellt/ erhalten haben.

Name des/der Verbraucher(s):   _______________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):          _______________________________________________

                                                           _______________________________________________

                                                           _______________________________________________

Datum: ___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier erforderlich):

 

_______________________________________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.



§2c    Rücktrittsrechte des SaLü


(1)Uns steht ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, 

a) wenn es zu einem Vertragsschluss mit Ihnen gekommen ist, und Sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht volljährig waren (§ 2 Abs. 1);
b) wenn Sie die von uns erworbenen Produkte gewerblich weiter veräußern (§ 2 Abs. 4); 
c) soweit Sie über haushaltsübliche Mengen hinaus bestellt haben (§ 2 Abs. 3).

 


§3      Erwerb von Gutscheinen


(1) Im Online-Shop können Sie Wertgutscheine erwerben, die nach näherer Maßgabe der Vereinbarungen im Einzelfall zum Eintritt in die Einrichtungen des SaLü zu den jeweils zum Zeitpunkt des Eintritts anwendbaren Preisen und „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH für Besucher der Einrichtungen (Bäder und Sauna)“ gelten. 

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Eintrittsrecht zu Einrichtungen des SaLü aus Gründen der Sicherheit und Ordnung nach näherer Maßgabe der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH für Besucher der Einrichtungen (Bäder und Sauna)“ beschränkt ist.

(3) Wertgutscheine werden nach Ihrer Wahl im Bestellprozess entweder in Papierform an die im Bestellprozess angegebene Postanschrift oder zum Selbstausdruck in digitaler Form an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse geliefert.

(4) Bei Wahl der Lieferung in digitaler Form wird Ihnen zum Abschluss des Bestellprozesses eine pdf-Datei angezeigt, in der ein individueller Barcode und eine individuelle Gutschein-Nummer abgebildet sind, mit denen die Eindeutigkeit des Gutscheins gewährleistet wird. Sie können diese pdf-Datei ausdrucken und auch abspeichern. Parallel erhalten Sie eine E-Mail mit einer eingefügten Verweisung auf einen Speicherort der pdf-Datei im Internet („Hyperlink“), unter dem Sie die Datei auch später noch aus dem Internet herunterladen  können. 

(5)Der auf dem ausgedruckten Dokument sichtbare Barcode wird an der Kasse des SaLü mit einem Barcodescanner eingelesen, wodurch der Gutschein entwertet wird. 
 


§3a    Obliegenheiten des Kunden bei Erwerb von Wertgutscheinen


(1) Es obliegt Ihnen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten, 

a) die Ihnen überlassene pdf-Datei in Originalgröße auf einem DIN-A4-Blatt auszudrucken, um den in ihr verkörperten Wert an der Kasse des SaLü nutzen zu können; wir weisen Sie darauf hin, dass dies voraussetzt, dass Ihnen der Abruf einer pdf-Datei aus dem Internet möglich ist und Sie pdf-Datei lesen und ausdrucken können;

b) den Ausdruck der pdf-Datei vor Missbrauch, insbesondere Vervielfältigung durch Dritte zu schützen;

c) wenigstens bis zum Ausdruck der pdf-Datei auch die pdf-Datei oder die E-Mail mit dem Hyperlink zu speichern und vor ungewolltem Datenverlust und Missbrauch durch Dritte zu schützen;

d) dafür zu sorgen, dass entweder der Barcode für den Barcodescanner der Kasse des SaLü oder die Gutschein-Nummer lesbar sind. 
 


§3b    Einlösung und Gültigkeitsdauer von Wertgutscheinen


(1) Wertgutscheine lösen wir demjenigen gegenüber ein, der sie an der Kasse des SaLü vorlegt. Wertgutscheine sind daher so wertvoll wie Bargeld und aus diesem Grund mit der gleichen Sorgfalt aufzubewahren wie Bargeld.

(2) Wertgutscheine lösen wir innerhalb der Gültigkeitsdauer ein.

(3) Wertgutscheine sind gültig bis zum Ablauf des dritten auf die Ausstellung folgenden Jahres.

(4) Innerhalb der Gültigkeitsdauer ist eine Teileinlösung möglich. Im Fall der Teileinlösung  erhält derjenige, der den Gutschein an der Kasse des SaLü vorlegt, einen Restwertgutschein, der ebenfalls bis zum Ablauf der Gültigkeit des ursprünglichen Gutscheins gültig ist. 



§4      Zahlungsweise


(1) Sie bezahlen mittels der im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. 

(2) Nimmt das SaLü das Vertragsangebot des Kunden nicht an, erstattet es ihm einen eventuell im Voraus gezahlten Zahlungsbetrag unverzüglich und auf eigene Kosten und Gefahr.
 


§5      Haftungsausschluss


(1) Schadensersatzansprüche durch Sie – gleich ob auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen 

a) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) auf der fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht;
c) auf Gefährdungshaftung;
d) auf der Übernahme einer Garantie oder
e) auf arglistigem Verschweigens eines Mangels des Vertragsgegenstands; 

(2) Sämtliche vorstehende oder sonstige in dem Vertrag zwischen Ihnen und uns vereinbarten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des SaLü. 

(3) Mit den in den vorherigen Absätzen formulierten Haftungsausschlüssen und -beschränkungen ist eine Umkehr der Beweislast, wie sie sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt, nicht verbunden.
 


§5a    Streitbeilegung


(1) Die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 


§6      Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kursangebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Kursangebot der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH in der Salztherme Lüneburg (SaLü)


Stand: Januar 2024


§1        Leistungen des SaLü

(1)    Die Teilnahme an einem Kurs, der vom SaLü veranstaltet wird, erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags zwischen SaLü und Kursteilnehmer. 
(2)    Der Vertrag wird näher ausgestaltet durch diese AGB und die jeweilige Kursbeschreibung, aus der sich der Leistungsumfang des Kurses sowie die Höhe der Kursgebühr verbindlich ergeben. 
(3)    Unregelmäßige Teilnahme entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vollen Kursgebühr. 
(4)    Für eine Anerkennung/ Kostenbezuschussung durch die jeweilige Krankenkasse wird keine Gewähr übernommen.

 


§2         Buchung eines Kurses

(1)    Ein Kurs wird über die Onlinebuchungsplattform gebucht. 
(2)    Bei Anmeldung mit direkter Zahlung ist die Buchung verbindlich, durch die geleistete Zahlung gilt der Vertag als abgeschlossen. 
(3)    Bei Anmeldung auf Rechnung kommt noch kein Vertrag zustande. Das Salü bestätigt die Anmeldung schriftlich und legt in der Anmeldebestätigung eine Zahlungsfrist fest, die in der Regel zwei Wochen beträgt. Sollte zwischen Kursbuchung und Kursstart weniger als zwei Wochen liegen, muss der Interessent die Rechnung bis zum ersten Kurstag beglichen haben. Der Kurs-Vertrag kommt zustande, wenn der Interessent die Kursgebühr vollständig bezahlt hat. Unterbleibt die rechtzeitige, vollständige Zahlung, ist das SaLü an seine Anmeldebestätigung nicht mehr gebunden und kann den Platz im Kurs anderweitig vergeben.



§3         Eintritt

(1)    Am ersten Kurstag erhält der Kursteilnehmer gegen Zahlung von € 10,00 Pfand für die gesamte Kursdauer ein Chiparmband, das die Eintrittskarte darstellt; Eintritt wird nur gegen Vorlegung des Chiparmbands gewährt. 
(2)    Das Chiparmband gilt ausschließlich für den gebuchten Kurs und ist nicht auf andere Kurse übertragbar. 
(3)    Das Chiparmband verliert am Ende der Kursstaffel seine Gültigkeit.
 


§4         Fristlose Kündigung

(1)    Das SaLü darf den Kurs-Vertrag aus einem dem Kursteilnehmer zurechenbaren wichtigem Grund fristlos kündigen. Es hat vorher eine Abmahnung auszusprechen, die entbehrlich ist, wenn dem SaLü ein weiteres Festhalten an dem Vertrag schlechthin unzumutbar ist. Als wichtige Gründe werden insbesondere strafbares oder ordnungswidriges Verhalten sowie schuldhafte Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung vereinbart. 
(2)    Im Fall fristloser Kündigung erstattet das SaLü die anteilige Kursgebühr der bei Kündigung noch offenen Kurseinheiten. Ist die fristlose Kündigung durch ein vertragswidriges Verhalten des Kursteilnehmers veranlasst worden, so ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe der dem SaLü entgehenden Kursgebühr verpflichtet. Das SaLü muss sich jedoch den Wert dessen anrechnen lassen, das es infolge der Kündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung erwirbt oder schuldhaft pflichtwidrig zu erwerben unterlässt.

 


§5         Rücktritt vom Kurs-Vertrag

(1)    Nach Beginn eines Kurses bzw. im Fall einer Kursstaffel nach Beginn der ersten Kurseinheit hat der Kursteilnehmer das Recht, aufgrund Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist, vom Kurs-Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts erstattet das SaLü die anteilige Kursgebühr der bei Kündigung noch offenen Kurseinheiten in Form eines Gutscheins für Leistungen des SaLü. 

(2)    Vor Beginn eines Kurses bzw. im Fall einer Kursstaffel vor Beginn der ersten Kurseinheit hat der Kursteilnehmer das Recht, frei von dem Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts erstattet das SaLü die anteilige Kursgebühr der bei Kündigung noch offenen Kurseinheiten in Form eines Gutscheins für Leistungen des SaLü.  

(3)    Das SaLü hat in jedem Fall eines Rücktritts Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr, die es mit dem Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr aufrechnen darf. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt pauschal 25,00 €, maximal jedoch die Höhe des Erstattungsbetrags. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem SaLü ein Aufwand nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. 

(4)    Haben sich nicht bis 1 Woche vor Kursstart mindestens 8 Teilnehmer zu einem Kurs angemeldet, kann das SaLü einen Kurs telefonisch oder schriftlich absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vom SaLü in diesem Fall in vollem Umfang über die zuvor genutzte Zahlungsmethode rückerstattet.
 

 


§6        Ausfall von Kurseinheiten

Das SaLü darf einzelne Kurseinheiten aus wichtigem Grund absagen. Das SaLü entscheidet, ob ausgefallene Kurseinheiten zu einem späteren Termin nachgeholt oder die anteilige Kursgebühr über die zuvor genutzte Zahlungsmethode rückerstattet wird.

 


§7        Teilnahmebestätigungen

Teilnahmebescheinigungen werden bei Teilnahme ab 8 Kurseinheiten auf Wunsch elektronisch ausgestellt. Teilnahmebestätigungen können ausschließlich nach schriftlicher Anfrage unter Angabe der genauen Kurs- und Teilnehmerinformationen per E-Mail an hallo@salue.info ausgestellt werden.



§8         Streitbeilegung

Die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.