Schwimmschule im SaLü
Wir machen Schwimmer
Wir, das Schwimmlehrerteam der Schwimmschule im SaLü, bringen Nichtschwimmern und Anfängern – mit spielerischen und abwechslungsreichen Übungen Schritt für Schritt das Schwimmen bei. Denn die Fähigkeit, sich in allen Situationen sicher und verantwortungsvoll bewegen und verhalten zu können, ist die Voraussetzung für den gemeinsamen Spaß. In kleinen Gruppen mit gleichaltrigen Teilnehmern fördern wir jeden Schwimmanfänger.
Wassergewöhnung
Zusammen mit den Eltern erleben die Babys und Kinder ab dem 3. Lebensmonat das Element Wasser spielerisch. Die innige Eltern-Kind-Beziehung wird gestärkt und Lust auf Bewegung geweckt. Eine Vielzahl wertvoller Erfahrungen machen diese Kurse so wichtig. Der Auftrieb sorgt dafür, dass sich die Babys und Kleinkinder viel leichter bewegen können und trainiert daher spielerisch die Motorik. Das stärkt die Selbstwahrnehmung, das Körpergefühl sowie die Koordination. Gleichzeitig wirkt das Treten und Planschen im Wasser wie ein kleines Fitnesstraining für die noch schwache Muskulatur.
Wassergewandtheit
Ab dem 5. Lebensjahr sind die Kinder reif, schwimmen zu lernen, denn die Kinder sind neugierig, haben kaum Ängste und ihre motorischen Fähigkeiten sind gut ausgebildet. Am Anfang steht das Seepferdchen-Abzeichen. Die Kinder trainieren die Schwimmbewegungen richtig auszuführen. Der erste Lern- und Entwicklungsschritt auf dem Weg zum sicheren, verantwortungsvollen Verhalten im Wasser.
Wassersicherheit
Mit den Schwimmabzeichen Bronze, Silber und Gold erlangen die Kinder und Jugendlichen weitere Fertigkeiten wie Ausdauer, Tauchen, Springen, verschiedene Schwimmstile und die Rettung anderer Schwimmer.
Angebote Schwimmschule
Seit Anfang November 2020, müssen wir den Schwimm-, Kurs- und Saunabetrieb erneut einstellen. Die Landesregierung hat in einer offiziellen Anordnung entschieden, alle Schwimm- und Freizeitbäder sowie Saunen bis zum 10. Januar 2021 zu schließen.
Die aktuelle Schwimmschul- und Aquafitness-Staffel werden wir bis auf Weiteres aussetzen und - mit Zustimmung der Landesregierung - im Anschluss weiterführen.
Wir sichern allen Kursteilnehmern weiterhin einen festen Platz zu. Somit müssen Sie sich nicht erneut bei uns anmelden. Sobald wir konkrete Aussage zu neuen Kursterminen bekannt geben können, melden wir uns unaufgefordert bei Ihnen.
Für telefonische Rückfragen sind wir montags - freitags von 10 bis 16 Uhr für Sie erreichbar. Sollten Sie Fragen außerhalb dieser Zeiten haben, kontaktieren Sie uns gerne via E-Mail (hallo@salue.info).
Alle offenen Kurse, wie Wassergymnastik, „Wasserspaß für Kids“ usw., können vorerst nicht stattfinden. Da sich der Pandemieverlauf weiterhin dynamisch entwickelt, sind kurzfristige Änderungen nicht ausgeschlossen.
Tipps und Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Kursangebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Kursangebot der Kurzentrum Lüneburg Kurmittelgesellschaft mbH in der Salztherme Lüneburg (SaLü)
Stand: November 2017
1. Leistungen des SaLü
Die Teilnahme an einem Kurs, der vom SaLü veranstaltet wird, erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags zwischen SaLü und Kursteilnehmer. Der Vertrag wird näher ausgestaltet durch diese AGB und die jeweilige Kursbeschreibung, aus der sich der Leistungsumfang des Kurses sowie die Höhe der Kursgebühr verbindlich ergeben. Unregelmäßige Teilnahme entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Für eine Anerkennung/ Kostenbezuschussung durch die jeweilige Krankenkasse wird keine Gewähr übernommen.
2. Buchung eines Kurses
Ein Kurs wird wie folgt gebucht: Der Interessent meldet sich persönlich oder telefonisch an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung als solcher kommt noch kein Vertrag mit dem SaLü zustande. Das Salü bestätigt die Anmeldung schriftlich und legt in der Anmeldebestätigung eine Zahlungsfrist fest, die in der Regel zwei Wochen beträgt. Der Kurs-Vertrag kommt zustande, wenn der Interessent die Kursgebühr vollständig bezahlt hat. Unterbleibt die rechtzeitige, vollständige Zahlung, ist das SaLü an seine Anmeldebestätigung nicht mehr gebunden und kann den Platz im Kurs anderweitig vergeben.
3. Eintritt
Am ersten Kurstag erhält der Kursteilnehmer gegen Zahlung von € 10,00 Pfand ein Chiparmband für die gesamte Kursdauer. Dieses ist die Eintrittskarte, Eintritt wird nur gegen Vorlegung des Chiparmbands gewährt. Das Chiparmband gilt ausschließlich für den gebuchten Kurs und ist nicht auf andere Kurse übertragbar. Das Chiparmband verliert am Ende der Kursstaffel seine Gültigkeit.
4. Fristlose Kündigung
Das SaLü darf den Kurs-Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Es hat vorher eine Abmahnung auszusprechen, die entbehrlich ist, wenn dem SaLü ein weiteres Festhalten an dem Vertrag schlechthin unzumutbar ist. Als wichtige Gründe werden insbesondere strafbares oder ordnungswidriges Verhalten sowie schuldhafte Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung vereinbart. Im Fall fristloser Kündigung erstattet das SaLü die anteilige Kursgebühr der bei Kündigung noch offenen Kurseinheiten. Ist die fristlose Kündigung durch ein vertragswidriges Verhalten des Kursteilnehmers veranlasst worden, so ist dieser zum Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe der dem SaLü entgehenden Kursgebühr verpflichtet. Das SaLü muss sich jedoch den Wert dessen anrechnen lassen, das es infolge der Kündigung erspart oder durch anderweitige Verwendung der Kursleistung erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
5. Rücktritt vom Kurs-Vertrag
Der Kursteilnehmer hat das Recht, aufgrund Erkrankung, die durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist, vom Kurs-Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Rücktritts erstattet das SaLü die anteilige Kursgebühr der bei Kündigung noch offenen Kurseinheiten in Form eines Gutscheins für Leistungen des SaLü. Das SaLü hat im Fall des Rücktritts Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr, die es mit dem Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr aufrechnen darf. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt pauschal € 25,00, maximal jedoch die Höhe des Erstattungsbetrags. Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem SaLü ein Aufwand nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Haben sich nicht mindestens 8 Teilnehmer zu einem Kurs angemeldet, kann das SaLü den Kurs telefonisch oder schriftlich absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vom SaLü in diesem Fall in vollem Umfang rückerstattet.
6. Ausfall von Kurseinheiten
Das SaLü darf Kurseinheiten aus wichtigem Grund absagen. Das SaLü entscheidet, ob ausgefallene Kurseinheiten zu einem späteren Termin nachgeholt oder die anteilige Kursgebühr in Form eines Gutscheins für Leistungen des SaLü anteilig erstattet wird.
7. Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebescheinigungen werden bei Teilnahme ab 8 Kurseinheiten auf Wunsch elektronisch ausgestellt. Teilnahmebestätigungen können ausschließlich nach schriftlicher Anfrage unter Angabe der genauen Kurs- und Teilnehmerinformationen per E-Mail an hallo@salue.info ausgestellt werden.
8. Streitbeilegung
Die Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Baderegeln
Worauf man achten sollte
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Gehe nur baden, wenn du dich auch gut fühlst!
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Niemals mit vollem oder ganz leerem Magen baden! |
Vor dem Baden duschen gehen! |
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Als Nichtschwimmer nur bis zur Brust ins Wasser gehen! |
Kühle dich ab, ehe du ins Wasser gehst.
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Nimm Rücksicht auf andere Badende, besonders auf Kinder! |
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Nur Springen, wenn das Wasser unter dir tief genug und frei ist! |
Rufe nur um Hilfe, wenn du in Gefahr bist! |
Vorsicht! Aufblasbare Spielzeuge sind keine Schwimmhilfen. |
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Verlasse das Wasser sofort, wenn du frierst! |
Vorsicht beim Schwimmen im offenen Gewässer. Beachte die Hinweise. |
Mach dich mit den Regeln zur Selbsthilfe im Wasser für unerwartete Situationen vertraut (Krampf, Strudel, Strömungen usw.) |
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Überschätze im freien Gewässer nicht Kraft und Können. |
Schifffahrtswege, Buhnen, Schleusen, Brückenpfeiler und Wehre sind keine Schwimm- und Badezonen. |
Unbekannte Ufer bergen Gefahren. Meide sumpfige und pflanzendurchwachsene Gewässer. |
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Hilf anderen, wenn Hilfe Not tut. |
Ziehe nach dem Baden das Badezeug aus und trockne dich ab! |
Meide zu intensive Sonnenbäder! |
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Verunreinige das Wasser nicht und verhalte dich hygienisch. |
Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich! |
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Hier die komplette Druckdatei herunterladen.
P.S. Alle Baderegeln sind auch einzeln zum Ausmalen erhältlich.

Umgang mit Schwimmhilfen
Sicher für den gemeinsamen Spaß im Wasser
Urlaubszeit ist Schwimmzeit und viele Familien zieht es jetzt ins Schwimmbad, an den Badesee oder ans Meer. Auch die Allerkleinsten lieben das kühle Nass und plantschen bei sommerlichen Temperaturen gerne im Wasser. Wenn die kleinen Schwimmer noch nicht sicher in den Wellen sind, muss eine Schwimmhilfe her. Die sollte aber mit Bedacht ausgewählt sein.
Billige Schwimmreifen oder sonstige Schwimmhilfen sind oft unzuverlässig und können eine ernsthafte Gefahr für kleine Wasserratten bedeuten.

Schwimmhilfen können lebensgefährlich sein
Schwimmhilfe ist die Bezeichnung für Hilfsmittel, die den Kraftaufwand beim Schwimmen reduzieren.
Je nach ihrem Verwendungszweck unterscheidet man zwei Arten von Schwimmhilfen: Erstens Schwimmhilfen, die Schwimmer (auch Schwimm-Anfänger) benutzen, um sich über Wasser zu halten oder um bestimmte Schwimmtechniken zu erlernen, und zweitens Schwimmhilfen, die es Sportlern, die bei der Ausübung ihres Sports häufig ins Wasser fallen (wie Surfer, Kanuten und Wasserskiläufer), erlauben, mit weniger Mühe zu schwimmen.
Abzugrenzen sind Schwimmhilfen von Hilfsmitteln zur Lebensrettung, die auch für den Ohnmachtsanfall geeignet sein müssen (Rettungswesten) und von Wasserspielzeug (wie Wasserbällen, Luftmatratzen).
Zu den Schwimmhilfen zählen unter anderem Schwimmflügel, Schwimmflossen, Schwimmbretter, Pull Boy, Schwimmreifen, Schwimmgürtel, Schwimmkissen und die sogenannte Schwimmnudel, sowie andere Geräte (vorwiegend aus PVC und Schaumpolystyrol), die durch ihren eigenen Auftrieb das Schwimmen unterstützen.
Vollkommen ungeeignet als Schwimmhilfe und gefährlich ist aufblasbares Wasserspielzeug wie Gummitiere, Luftmatratzen oder Wasserbälle: Derartige Objekte entgleiten leicht beim Versuch, sich daran festzuhalten und werden vom Wind schnell fortgerissen. Die Windanfälligkeit kann auch zu einem schnellen Abdriften in Gefahrenzonen (Tiefwasserbereich, Strömungszone) führen; luftgefüllte Schwimmreifen sind als Schwimmhilfe in diesem Punkt kritisch zu beurteilen.
Billige Schwimmhilfen und Wasserspielzeuge können eine erhebliche Gefahr für kleine Schwimmer darstellen. Darauf hat der TÜV Rheinland jetzt nach einem ausführlichen Produkttest hingewiesen. Schlecht verarbeitete Schwimmhilfen können im Ernstfall sogar zum Ertrinken führen und sollten deshalb unbedingt gemieden werden. Die TÜV-Experten raten Eltern, beim Kauf von Schwimmreifen, Schwimmbrettern und dem Baby Schwimmsitz unbedingt auf Qualitätsprodukte zu achten.